Thomas Braun – Patientenverfügung

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Familie, Vorsorge, Betreuung,Patientenverfügung …

Recht so ……….selbstbestimmt bis über den Tod hinaus

Wir sind eine Gesellschaft aufgeklärter, souveräner und selbständiger Menschen.

Weder von Chefs, Nachbarn, Familienmitgliedern oder gar Behörden lassen wir uns gerne in die Karten schauen oder unser Leben und unseren Alltag vorschreiben.

Was aber, wenn von einer auf die andere Sekunde das Schicksal einen Strich durch unser selbstbestimmtes Leben macht?

Ein plötzlicher Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit lassen keine Entscheidungen mehr zu.

Andere müssen über unser Leben entscheiden. Heute noch Chef von vielen Mitarbeitern, heute noch umfassend entscheidendes und führendes Familienoberhaupt, heute noch souverän und führend…….und morgen plötzlich in der Rolle eines hilflosen und im Ergebnis unmündigen Menschen. Verhindern lässt sich das Schicksal manchmal nicht, aber Vorsorge und Regelung ist durchaus möglich und zu empfehlen.

Begriffe wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung etc. sind in aller Munde.

Wenn Sie ans Bett oder den Rollstuhl gefesselt sind und Ihre Wohnung oder Ihr Haus nicht mehr oder nur mit Hilfe Dritter verlassen können, so bietet sich zur Erledigung der verschiedensten Geschäfte des täglichen Lebens, seien es Behördengänge oder die Abwicklung von (Bank-) Geschäften, die Erteilung von (Vorsorge-) Vollmachten an.

Im Falle des Verlustes Ihrer geistigen Willenskraft ist von Gesetzes wegen die Möglichkeit der Betreuung vorgesehen; in früheren Zeiten auch unter dem Begriff der Vormundschaft bekannt.

Eine Betreuung muss gerichtlich angeordnet werden. Vor einer entsprechenden Anordnung erfolgt eine fachärztliche Begutachtung. Ein Antrag auf Betreuung kann grundsätzlich von jedermann bei Gericht gestellt werden, also von Familienangehörigen, einem Hausarzt oder auch sonstigen Personen aus Ihrer Umgebung. In einem gerichtlichen förmlichen Verfahren wird ein (hoheitlicher) Betreuer durch das Gericht bestellt. Dieser Betreuer ist für Ihr Leben und zur Abwicklung Ihrer Geschäfte alleine verantwortlich und alleine zuständig.

So dürfen im Falle einer Erkrankung die behandelnden Ärzte nicht einmal dem Ehepartner irgendwelche Auskünfte erteilen, wenn ein anderweitiger Betreuer durch das Gericht bestellt ist. Es empfiehlt sich also dringend, in Zeiten der Gesundheit eine Betreuungsverfügung schriftlich zu erklären und für verschiedene Fälle denkbarer und möglicher Betreuung entsprechende Wünsche und Vorgaben anzuordnen. In aller Regel wird das Betreuungsgericht diesen Anregungen und Vorschlägen folgen. Somit ist sichergestellt, dass in diesen Schicksalssituationen niemand Drittes über Ihr weiteres Leben bestimmt, sondern Sie sich nicht nur bei der Pflege sondern auch Ihres wirtschaftlichen Schicksals sicher in den Händen Ihrer Vertrauten wissen.

Man ist unheilbar erkrankt, man liegt im Koma………jedenfalls ist das eigene Schicksal besiegelt und medizinisch erwartbar endlich. Gleichwohl sind die Ärzte zur Stabilisierung des medizinischen Zustandes und zur Aufrechterhaltung des Lebens gesetzlich und moralisch verpflichtet.

Darüber hinaus ist es auch unseren Liebsten und weiteren Angehörigen nicht erlaubt und möglich, unser Schicksal und letztlich unser Leben und dessen Beendigung zu bestimmen. Wollen wir also über die Beendigung des eigenen Lebens und in den gesetzlichen Grenzen frei und selbst bestimmen, so empfiehlt sich und ist notwendig die Errichtung einer sog. Patientenverfügung.

In einer schriftlich abzufassenden Verfügung können die verschiedenen persönlichen Wünsche erklärt werden, letztlich bis hin zur Abschaltung der lebenserhaltenden Maschinen und Geräte.

Von der Verwendung entsprechender Formulare lediglich zum „Ankreuzen“ ist dringend abzuraten. In solchen Formularen kann die individuelle Krankheits- bzw. Lebenssituation nicht dargestellt werden.

In jedem Falle ist eine fachliche und anwaltliche Beratung zu empfehlen. Letztlich soll der konkrete Wille auch richtig erfasst und schriftlich niedergelegt werden.

Bleiben Sie gesund.

Königsteiner Straße 105 ; 65812 Bad Soden/Taunus
Tel.: 0 6196 – 90 79 10; Fax: 0 6196 – 90 79 11
E-Mail: info@braunrecht.de   –  www.braunrecht.de

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