Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) 2022 für Aussteller zu den

Bad Sodener Gesundheitstag 02.10.2022

§ 1) Veranstaltung

8. Bad Sodener Gesundheitstag am 02.10.2022

im Badehaus, Kurpark und Konzertmuschel / Bad Soden am Taunus

§ 2) Veranstalter

Veranstaltungsservice Mit ganzem Herzen

Anette & Wolfgang Tuppeck GbR,

Thewaltstraße 18 a in 61462 Königstein im Taunus Tel. 06174 969 89 56,
Mail: info(at)gesundheitstage-badsoden(dot)com

§ 3) Anmeldung und Vereinbarungen/Zulassungen

Die verbindliche Anmeldung erfolgt auf diesem Weg – schriftlich mit diesem Anmeldeformular- Vom Aussteller gewünschte Bedingungen und Vorbehalte können nur als Wunsch berücksichtigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Platzwünsche gem. Anmeldung werden schrifltich vom Veranstalter bestätigt und werden erst dadurch verbindlich. Zugelassen sind Aussteller und Anbieter,deren Dienstleistungen und Produkte dem Messe-Thema entsprechen. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Etwaige Mitaussteller müssen bereits bei der Anmeldung auf einem Extrablatt formlos gemeldet werden. Der Veranstalter behält sich vor, Aussteller aus ethischen Gründen nicht zuzulassen. Eine Begründung hierfür kann von ihm nicht zwingend verlangt werden. Vom Veranstalter bestätigte Aussteller werden in einem Ausstellerverzeichnis im Programmheft zur Veranstaltung veröffentlicht, solange die Bestätigung bis zum Redaktionsschluss des Programmheftes erfolgt ist.

§ 4) Der Messestand/Standgestaltung

Die Aussteller bestellen ihre Ausstellungsfläche entweder nach Größe in qm (ohne jegliches Zubehör) oder Tische in der Größe 0,65m, 1,20m oder 1,80m. Dieses wird gem. den Preisen auf dem Anmeldeformular gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Aussteller geben ihren Standwunsch gem. dem ihnen vorliegenden Standplan sowie dem Verzeichnis der Standnummern (falls vorhanden) und der Ausstellungsflächen an. Aussteller haben die Möglichkeit, mehrere nebeneinanderstehende Plätze als eine Gesamtfläche zu buchen. Um eine möglichst breite Streuung des Angebots im Badehaus und im Kurpark zu erreichen und aus organisatorischen Gründen behält sich der Veranstalter vor, über die Vergabe der Standplätze frei zu entscheiden.
Ansonsten erfolgt die Vergabe der Stände nach Eingang der Anmeldungen. Die Standgestaltung ist Sache des Ausstellers und richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen von Sicherheit und Ästhetik. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen in der Standgestaltung zu verlangen. Zur Standgestaltung dürfen nur schwerentflammbare Stoffe verwendet werden bzw. müssen die Stoffe mit „Antiflammen-Spray“ behandelt werden. Brandschutz- und sonstige sicherheitstechnische Auflagen sind einzuhalten. Die örtlichen Gegenbenheiten wie Säulen, Eckpfeiler,Mauervorsprünge, Treppen etc. sind kein Anlaß zur Beschwerde und berechtigen nicht zur Preisminderung.
Optische und akustische Werbemittel des einzelnen Ausstellers dürfen die Nachbarstände nicht stören.

§ 5) Vorgesehene Öffnungszeiten

Sonntag,  02.10.2022 – 10 bis 18 Uhr (Änderungen vorbehalten)

§ 6) Vorgesehene Aufbau- und Abbauzeiten

Aufbau Badehaus:

Sonntag, den 02.10.2022, – 07:00 Uhr – 09:45 Uhr

Ein Abbau am Sonntag, den 02.10.2022, vor 17 Uhr ist nicht gestattet.
Änderungen vorbehalten.

§ 7) Standmieten und Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Standflächen und für Miet-Zubehör sind auf dem Anmeldeformular ausgewiesen. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Direkt nach der schriftlichen Anmeldung erhalten die Aussteller eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug zu überweisen.
Ein Aufbau des Messestandes ohne vorherige vollständige Bezahlung der Gesamtrechnung ist nicht möglich. Hält sich ein Aussteller nicht an die genannten Zahlungsbedingungen und -Fristen bzw. an die diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen, kann der Veranstalter den jeweiligen Messestand stornieren und vom Vertrag zurücktreten
(siehe auch § 9 Rücktritt).

§ 8) Leistungen des Veranstalters

In der Standgebühr sind enthalten: Miete der Standfläche, Heizung, Belüftung, Reinigung der normalen Verschmutzung.

§ 9) Rücktritt

Tritt ein Aussteller nach Erhalt der Standbestätigung bis zum 15.07.2021 zurück, werden 100.- Euro (zzgl.Mwst.) Bearbeitungsgebühr erhoben. Erfolgt der Rücktritt durch den Aussteller (nach der Anmeldebestätigung) ab dem 15.7 2021 bis zum 15.8. 2022, werden 50% des Gesamtrechnungsbetrages als Bearbeitungs- und Stornogebühr erhoben. Bei Rücktritt ab dem 15.8.2021 werden 100% des Gesamtrechnungsbetrages als Bearbeitungs- und Stornogebühr fällig. Meldet sich ein Aussteller zur Messe an, zahlt jedoch den Rechnungsbetrag wie vereinbart nicht und erscheint auch nicht zur Messe, hat er den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb 8 Tagen nach Messeende zu bezahlen. Storniert der Veranstalter den Messestand eines Ausstellers, weil dieser die Zahlungsbedingungen-, -vereinbarungen und -fristen nicht eingehalten hat, werden die oben genannten Stornogebühren fällig. In allen Fällen steht dem Aussteller der Nachweis offen, dass durch seine Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Veranstalter kann bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Danach kann der Veranstalter nur noch aus zwingenden organisatorischen und/oder technischen Gründen bzw. aus Gründen höherer Gewalt zurücktreten. In diesen Fällen steht dem Aussteller über die Erstattung seines Rechnungsbetrages kein
weiterer Schadensersatzanspruch zu.

§ 10) Vorträge / Workshops

Aussteller haben die Möglichkeit, einen Vortrag (Dauer: 20 Minuten) zu halten. Der Vortrag ist in der Standmiete
enthalten. Die Anmeldung hierzu erfolgt auf dem Anmeldeformular für den Messestand bzw. per E-Mail an info(dot)gesundheitstage-badsoden(dot)com – Die zeitliche Einteilung der Vorträge / Workshops erfolgt durch den Veranstalter.
Der Aussteller erhält mit der Anmeldebestätigung/Rechnung auch die Bestätigung
für seinen Vortrag / sein Workshop

§ 11) Ausstellerausweise

Ausstellerausweise sind für den Bad Sodener Gesundheitstag nicht vorgesehen.

§ 12) Haftung/Ordnung/Hausrecht

Der Veranstalter haftet weder für Feuer-, Diebstahl-, Verlust- und Transportschäden noch für Verletzungen gegenüber den Ausstellern. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden Dritter durch Aussteller, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Den
Ausstellern wird der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos empfohlen.
Der Aussteller wiederum haftet für Schäden, die er am Mobiliar und am Gebäude des Veranstaltungsortes verursacht. So ist z. B. ein Bekleben der Wände untersagt. Für Stromausfälle, Spannungsschwankungen und Beschädigung der Anlagen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Anlagen und Geräte müssen den
VDE-Vorschriften und den TAB des örtlichen EVA entsprechen. Fehlen diese Voraussetzungen, so wird der Anschluss von der Hallenverwaltung abgeschaltet. Ersatzansprüche können in diesem Fall nicht gestellt werden. Die Feuerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Bei Erlass eines allgemeinen oder auf
bestimmte Räume beschränkten Rauchverbotes sind die feuerpolizeilichen Anordnungen einzuhalten. Der Aussteller ist verpflichtet, vor dem Verlassen seines Standes seinen Anschluss abzuschalten (Schadenshaftung bei Unterlassung). Ebenso hat er dafür Sorge zu tragen, daß sein Stand sauber hinterlassen wird. Etwaige Reinigungskosten können ihm vom Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Zur Wahrung des ordnungsgem. Ablaufes der Veranstaltung übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Weisungen zu erteilen.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen die Ausstellungsbedingungen den fristlosen Ausschluß von der Veranstaltung auszusprechen und durchzuführen.
Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der Ausstellungsleitung bestätigt werden.

§13) Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien bei Vertragsabschluss entsprochen hätten. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§14) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bad Soden – Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Königstein / Ts.

Veranstaltungsservice Mit ganzem Herzen

Anette & Wolfgang Tuppeck GBR
Thewaltstraße 18 a   / D – 61462 Königstein im Taunus
Tel: +49 (0) 6174 969 89 56   Mobil +49 (0) 157 595 26 245
Email: info(at)gesundheitstage-badsoden(dot)com www(dot)gesundheitstage-badsoden(dot)com