Art. 6 DS-GVO / Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn die nachstehende Bedingung erfüllt ist:
Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, dass wir weiterhin per E-Mail in Kontakt bleiben. Dazu ist nur noch ein Schritt
notwendig: Willigen Sie bitte untenstehend ein, dass ich Sie weiterhin per E-Mail anschreiben darf.
[contact-form-7 id=“5225″ title=“Aktive Einwilligung DS-GVO“]
Von Herzen alles Liebe
Ihre Anette & Wolfgang Tuppeck