AGB´S

AGB ́S
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Aussteller zu den Bad Sodener Gesundheitstagen am 31.8.+1.9.2024

§ 1) Veranstaltung
Bad Sodener Gesundheitstagen am 31.8.+1.9.2024 im Badehaus, Kurpark und Konzertmuschel Bad Soden am Taunus

§ 2) Veranstalter
Veranstaltungsservice Mit ganzem Herzen
Anette & Wolfgang Tuppeck GbR,
Thewaltstraße 18a in 61462 Königstein im Taunus / Tel. 06174 – 9698956
Mail: service(at)gesundheitstage-badsoden.com

§ 3) Anmeldung und Vereinbarungen/Zulassungen
Die verbindliche Anmeldung erfolgt auf diesem Weg – schriftlich mit diesem Anmeldeformular- Vom Aussteller
gewünschte Bedingungen und Vorbehalte können nur als Wunsch berücksichtigt werden. Mündliche
Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Platzwünsche gem.
Anmeldung werden schriftlich vom Veranstalter bestätigt und werden erst dadurch verbindlich. Zugelassen sind
Aussteller und Anbieter,deren Dienstleistungen und Produkte dem Messe-Thema entsprechen. Über die Zulassung
entscheidet der Veranstalter.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Etwaige Mitaussteller müssen bereits bei der Anmeldung auf
einem Extrablatt formlos gemeldet werden. Der Veranstalter behält sich vor, Aussteller aus ethischen Gründen nicht
zuzulassen. Eine Begründung hierfür kann von ihm nicht zwingend verlangt werden. Vom Veranstalter bestätigte
Aussteller werden in einem Ausstellerverzeichnis  zur Veranstaltung veröffentlicht, solange die Bestätigung bis zum Redaktionsschluss des Programmheftes erfolgt ist.

§ 4) Der Messestand/Standgestaltung
Die Aussteller bestellen ihre Ausstellungsfläche entweder nach Größe in qm (ohne jegliches Zubehör) oder Tische
in der Größe 0,65m, 1,20m oder 1,80m. Dieses wird gem. den Preisen auf dem Anmeldeformular gesondert
berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Aussteller geben ihren Stand-
wunsch gem. dem ihnen vorliegenden Standplan sowie dem Verzeichnis der Standnummern (falls vorhanden) und
der Ausstellungsflächen an. Aussteller haben die Möglichkeit, mehrere nebeneinanderstehende Plätze als eine
Gesamtfläche zu buchen. Um eine möglichst breite Streuung des Angebots im Badehaus und im Kurpark zu
erreichen und aus organisatorischen Gründen behält sich der Veranstalter vor, über die Vergabe der Standplätze
frei zu entscheiden.
Ansonsten erfolgt die Vergabe der Stände nach Eingang der Anmeldungen. Die Standgestaltung ist Sache des
Ausstellers und richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen von Sicherheit und Ästhetik. Der Veranstalter hat
das Recht, Änderungen in der Standgestaltung zu verlangen. Zur Standgestaltung dürfen nur schwerentflammbare
Stoffe verwendet werden bzw. müssen die Stoffe mit „Antiflammen-Spray“ behandelt werden. Brandschutz- und
sonstige sicherheitstechnische Auflagen sind einzuhalten. Die örtlichen Gegenbenheiten wie Säulen, Eckpfeiler,
Mauervorsprünge, Treppen etc. sind kein Anlaß zur Beschwerde und berechtigen nicht zur Preisminderung.
Optische und akustische Werbemittel des einzelnen Ausstellers dürfen die Nachbarstände nicht stören.

§ 5) Vorgesehene Öffnungszeiten
Samstag, den 31.8.2024 +Sonntag, den 01.09.2024 – 10 bis 18 Uhr (Änderungen vorbehalten)

§ 6) Vorgesehene Aufbau- und Abbauzeiten
Aufbau Badehaus:
Samstag, den 31.08.2024 – ab 7:00Uhr – 9:45 Uhr
Ein Abbau am Sonntag, den 01.09.2024, vor 17 Uhr ist nicht gestattet.
Änderungen vorbehalten.

§ 7) Standmieten und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Standflächen und für Miet-Zubehör sind auf dem Anmeldeformular ausgewiesen. Sämtliche
Preise verstehen sich netto zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Direkt
nach der schriftlichen Anmeldung erhalten die Aussteller eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne
Abzug zu überweisen.
Ein Aufbau des Messestandes ohne vorherige vollständige Bezahlung der Gesamtrechnung ist nicht möglich. Hält
sich ein Aussteller nicht an die genannten Zahlungsbedingungen und -Fristen bzw. an die diesbezüglich getroffenen
Vereinbarungen, kann der Veranstalter den jeweiligen Messestand stornieren und vom Vertrag zurücktreten
(siehe auch § 9 Rücktritt).

§ 8) Leistungen des Veranstalters
In der Standgebühr sind enthalten: Miete der Standfläche, Heizung, Belüftung, Reinigung der normalen Verschmutzung.

§ 9) Rücktritt
Tritt ein Aussteller nach Erhalt der Standbestätigung bis zum 15.07.2024 zurück, werden 180.- Euro (zzgl.Mwst.)
Bearbeitungsgebühr erhoben. Erfolgt der Rücktritt durch den Aussteller (nach der Anmeldebestätigung) ab dem
15.7.2024 bis zum 15.8.2024, werden 50% des Gesamtrechnungsbetrages als Bearbeitungs- und Stornogebühr
erhoben. Bei Rücktritt ab dem 15.8.2024 werden 100% des Gesamtrechnungsbetrages als Bearbeitungs- und
Stornogebühr fällig. Meldet sich ein Aussteller zur Messe an, zahlt jedoch den Rechnungsbetrag wie vereinbart
nicht und erscheint auch nicht zur Messe, hat er den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb 8 Tagen nach Messeende
zu bezahlen. Storniert der Veranstalter den Messestand eines Ausstellers, weil dieser die Zahlungsbedingungen-,
-vereinbarungen und -fristen nicht eingehalten hat, werden die oben genannten Stornogebühren fällig. In allen
Fällen steht dem Aussteller der Nachweis offen, dass durch seine Stornierung kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
Der Veranstalter kann bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Danach kann der
Veranstalter nur noch aus zwingenden organisatorischen und/oder technischen Gründen bzw. aus Gründen höherer
Gewalt zurücktreten. In diesen Fällen steht dem Aussteller über die Erstattung seines Rechnungsbetrages kein
weiterer Schadensersatzanspruch zu.

§ 10) Vorträge / Workshops
Aussteller haben die Möglichkeit, einen Vortrag (Dauer: 20 Minuten) zu halten. Der Vortrag ist in der Standmiete
enthalten. Die Anmeldung hierzu erfolgt auf dem Anmeldeformular für den Messestand bzw. per E-Mail an info(at)gesundheitstage-badsoden.com.

Die zeitliche Einteilung der Vorträge / Workshops erfolgt durch den Veranstalter.
Der Aussteller erhält mit der Anmelde-bestätigung/Rechnung auch die Bestätigung für seinen Vortrag / sein Workshop.

§ 11) Ausstellerausweise
Ausstellerausweise sind für den Bad Sodener Gesundheitstag nicht vorgesehen.

§ 12) Haftung/Ordnung/Hausrecht

Der Veranstalter haftet weder für Feuer-, Diebstahl-, Verlust- und Transportschäden noch für Verletzungen
gegenüber den Ausstellern. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden Dritter durch Aussteller, die vor, während
oder nach der Veranstaltung entstehen. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Den
Ausstellern wird der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und
Aufenthaltsrisikos empfohlen.
Der Aussteller wiederum haftet für Schäden, die er am Mobiliar und am Gebäude des Veranstaltungsortes
verursacht.
So ist z. B. ein Bekleben der Wände untersagt. Für Stromausfälle, Spannungsschwankungen und Beschädigung
der Anlagen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Anlagen und Geräte müssen den
VDE-Vorschriften und den TAB des örtlichen EVA entsprechen. Fehlen diese Voraussetzungen, so wird der
Anschluss von der Hallenverwaltung abgeschaltet. Ersatzansprüche können in diesem Fall nicht gestellt werden.
Die Feuerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Bei Erlass eines allgemeinen oder auf
bestimmte Räume beschränkten Rauchverbotes sind die feuerpolizeilichen Anordnungen einzuhalten. Der
Aussteller ist verpflichtet, vor dem Verlassen seines Standes seinen Anschluss abzuschalten (Schadenshaftung bei
Unterlassung). Ebenso hat er dafür Sorge zu tragen, daß sein Stand sauber hinterlassen wird. Etwaige Reinigungs-
kosten können ihm vom Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Zur Wahrung des ordnungsgem. Ablaufes der
Veranstaltung übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Weisungen zu erteilen.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen die Ausstellungsbedingungen den fristlosen Aus-
schluß von der Veranstaltung auszusprechen und durchzuführen.
Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der Ausstellungsleitung bestätigt
werden.

§13) Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen
Vertrages davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Willen der Parteien bei Vertragsabschluss entsprochen hätten. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.

§14) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bad Soden – Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Königstein / Ts.
Veranstaltungsservice Mit ganzem Herzen Anette & Wolfgang Tuppeck GBR
Thewaltstraße 18a in 61462 Königstein im Taunus
Tel: +49 (0) 6174 – 9698956 / Mobil +49 (0) 157 595 26 245
Email: service(at)gesundheitstage-badsoden.com  

 
 
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